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   OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99   

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https://dejure.org/2000,15380
OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99 (https://dejure.org/2000,15380)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.02.2000 - 3 U 87/99 (https://dejure.org/2000,15380)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 3 U 87/99 (https://dejure.org/2000,15380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers für Präsentationspodest

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers für Präsentationspodest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Ladeninhabers hinsichtlich eines Präsentationspodestes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 885
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93

    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99
    Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses oder Ladengeschäfts erstreckt sich darauf, dass die dem Publikumsverkehrs gewidmeten Räume während der Geschäftszeiten frei von Gefahren sind; er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Kunde bei normalem vernünftigen Verhalten sicher in den Räumen bewegen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht, d.h. solchen Gefahren, denen er auch bei Anwendung zumutbarer eigener Vorsicht nicht zuverlässig begegnen könnte (vgl. BGH VersR 74, 888 und NJW 94, 2617; OLG Nürnberg VersR 67, 1083).

    Dabei hat der Geschäftsinhaber in Rechnung zu stellen, dass im Fall eines großen Kundenandrangs die freie Sicht auf in Bodennähe befindliche Gegenstände eingeschränkt sein kann; außerdem muss er berücksichtigen, dass der Kunde üblicherweise vornehmlich nach den in Augenhöhe aufgestellten Waren Ausschau hält (vgl. BGH NJW 94, 2617; OLG Köln VersR 91, 1419).

  • OLG Köln, 06.12.1989 - 13 U 141/89

    Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung; Ablederungswunde;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99
    Dabei hat der Geschäftsinhaber in Rechnung zu stellen, dass im Fall eines großen Kundenandrangs die freie Sicht auf in Bodennähe befindliche Gegenstände eingeschränkt sein kann; außerdem muss er berücksichtigen, dass der Kunde üblicherweise vornehmlich nach den in Augenhöhe aufgestellten Waren Ausschau hält (vgl. BGH NJW 94, 2617; OLG Köln VersR 91, 1419).
  • OLG Düsseldorf, 18.07.1997 - 22 U 5/97

    Aufsichtspflicht der Eltern hinsichtlich des Umgangs mit Spielzeugpistolen; Höhe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99
    Vom Amtsgericht Hannover (VersR 98, 721) wurde die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint bezüglich einer um 2, 5 cm erhöhten Möbelausstellungsfläche, die sich in ihrem hellen Belag deutlich von der dunkleren umgebenden Lauffläche abgehoben habe.
  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 193/72

    Sorgfaltspflicht - Verrichtungsgehilfe - Angestelltenschutz - Verantwortliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99
    Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses oder Ladengeschäfts erstreckt sich darauf, dass die dem Publikumsverkehrs gewidmeten Räume während der Geschäftszeiten frei von Gefahren sind; er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Kunde bei normalem vernünftigen Verhalten sicher in den Räumen bewegen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht, d.h. solchen Gefahren, denen er auch bei Anwendung zumutbarer eigener Vorsicht nicht zuverlässig begegnen könnte (vgl. BGH VersR 74, 888 und NJW 94, 2617; OLG Nürnberg VersR 67, 1083).
  • OLG Nürnberg, 04.04.1967 - 3 U 113/66
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99
    Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kaufhauses oder Ladengeschäfts erstreckt sich darauf, dass die dem Publikumsverkehrs gewidmeten Räume während der Geschäftszeiten frei von Gefahren sind; er hat dafür Sorge zu tragen, dass sich der Kunde bei normalem vernünftigen Verhalten sicher in den Räumen bewegen kann und sich insbesondere keinen versteckten, unerwarteten Gefahren ausgesetzt sieht, d.h. solchen Gefahren, denen er auch bei Anwendung zumutbarer eigener Vorsicht nicht zuverlässig begegnen könnte (vgl. BGH VersR 74, 888 und NJW 94, 2617; OLG Nürnberg VersR 67, 1083).
  • LG Karlsruhe, 14.08.1980 - 7 O 151/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.02.2000 - 3 U 87/99
    Nach einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe (VersR 81, 583) hat der Betreiber eines Kaufhauses ein in unmittelbarer Nähe einer Rolltreppe befindliches Ausstellungspodest, das sich wegen seiner geringen Höhe und wegen seines dem Fußbodenbelag ähnlichen Anstrichs nur wenig von seiner Umgebung abhebt, zum Schutz der Kunden durch besondere Sicherungsmaßnahmen kenntlich zu machen; der Geschäftsinhaber müsse in Rechnung stellen, dass die Kunden eilig und von der ausgestellten Ware abgelenkt seien und ihr Augenmerk nicht immer im erforderlichen Maß dem Fußboden zuwenden könnten.
  • OLG Celle, 20.01.2009 - 8 U 216/08

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines Podestes vor dem Eingang

    Anlass, dies im vorliegenden Fall anders zu bewerten, sieht der Senat nicht, zumal die Klägerin beim Betreten des Geschäftslokals dieses Podest bereits betreten hatte, sodass ihr der Höhenunterschied bekannt war (zu weiteren "Podest-Fällen", eine Haftung jeweils verneinend, s. OLG Celle, 9 U 98/02, Urteil vom 28. August 2002. OLG Frankfurt, MDR 2000, 885. OLG Köln, MDR 1995, 484).
  • LG Stade, 29.03.2004 - 4 O 489/03

    Behandlungsraum; Behandlungsstuhl; Bodenbelag; Entbehrlichkeit; Erkennbarkeit;

    Die Anforderungen, die von der Rechtsprechung für Präsentationspodeste in Kaufhäusern bzw. Ladengeschäften, aufgestellt wurden (vgl. nur OLG Frankfurt, OLGR 2000, 132 mit zahlreichen weiteren Nachweisen), sind nach Auffassung des Gerichts nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.
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